Kunden-Checkliste und Vorbereitungshinweise für Vor-Ort-Einsätze von Meroth IT-Service

Perfekt vorbereitet auf Ihren IT-Termin

Basisdaten des Auftraggebers
Kundentyp*:
Was gilt als Geschäftskunde?

Als Geschäftskunde gelten:

– natürliche Personen, die die Hard- oder Software, an der die Dienstleistung erbracht werden soll, im Rahmen einer auf Dauer angelegten, selbstständigen oder unternehmerischen Tätigkeit einsetzen, deren vorrangiges Ziel die Erzielung von Gewinnen ist.

– juristische Personen sowie sonstige Organisationen und institutionelle Einheiten, die die Hard- oder Software, an der die Dienstleistung erbracht werden soll, im Rahmen einer strukturierten, organisatorisch verfestigten Tätigkeit einsetzen, die auf eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Verkehr gerichtet ist. In diesen Fällen kann eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen, muss jedoch nicht zwingend vorliegen, sofern ein institutioneller Rahmen und eine entsprechende Außenwirkung gegeben sind.

Diese Einordnung als Geschäftskunde erfolgt unabhängig von der konkreten Rechtsform oder Gemeinnützigkeit, sofern die Nutzung der Leistungen im Rahmen einer dauerhaft angelegten Tätigkeit erfolgt, die nach außen hin strukturiert organisiert ist und institutionelle Merkmale aufweist.

Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige, sofern sie mit Gewinnerzielungsabsicht handeln
  • Kapital- und Personengesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG, OHG, GbR)
  • Eingetragene oder nicht eingetragene Vereine (unabhängig davon, ob sie nach §§ 52, 53 oder 54 AO als gemeinnützig anerkannt sind)
  • Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie sonstige rechtsfähige oder nicht rechtsfähige gemeinnützige Organisationen
  • Religiöse Gemeinschaften, Kirchen, Bildungseinrichtungen, Kammern, Parteien und ähnliche Zusammenschlüsse
  • Öffentliche Einrichtungen, Anstalten, Körperschaften und Behörden auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene
  • Zusammenschlüsse, Initiativen oder Projekte mit institutioneller Struktur, auch wenn deren Zwecke ausschließlich ideeller oder nicht-gewinnorientierter Natur sind
Hinweise zum geplanten IT-Einsatz

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

vielen Dank, dass Sie sich für eine Unterstützung durch Meroth IT-Service interessieren. Die vorliegende Kunden-Checkliste dient als Grundlage für die Planung und Terminierung eines möglichen Vor-Ort-Einsatzes. Zum Zeitpunkt des Ausfüllens ist noch kein verbindlicher Termin vereinbart; die Angaben helfen dabei, den voraussichtlichen Umfang einzuschätzen, sinnvolle Zeitfenster zu wählen und unnötige Verzögerungen während des Einsatzes zu vermeiden.

IT-Dienstleistungen beim Kunden vor Ort sind oft komplexer, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Ein Computersystem kann bereits zahlreiche Vorgeschichten haben: Vorarbeiten durch andere Dienstleister, Hotline-Empfehlungen, Bastellösungen oder veraltete und atypische Einstellungen, die nie dokumentiert wurden. In solchen Konstellationen arbeitet ein IT-Dienstleister teilweise im Blindflug, wenn ihm entscheidende Informationen fehlen.

Weiterhin sind modern verschlüsselte Systeme (BitLocker, FileVault, iCloud-Sperre, Geräteverschlüsselung bei mobilen Endgeräten usw.) ohne die richtigen Passwörter praktisch nicht zugänglich. Viele Auftraggeber verlassen sich jedoch blind darauf, dass ein Dienstleister schon "irgendwie rankommt" – doch solche Schutzmechanismen lassen sich weder legal noch technisch einfach "knacken". Wer als Kunde die notwendigen Passwörter oder Recovery-Keys nicht kennt, muss damit rechnen, dass manche Arbeiten (zum Beispiel eine Systemwiederherstellung, ein Umzug auf ein Neugerät oder eine Entsperrung) gar nicht durchführbar sind.

Genauso relevant ist das Thema Datensicherung (Backup). Oft wird angenommen, alles Wichtige sei gesichert – erst im Ernstfall zeigt sich, dass relevante Daten nicht in das Backup einbezogen wurden oder dass die Sicherung nie getestet wurde.

Um solche Situationen zu vermeiden und klare Verantwortlichkeiten festzulegen, enthält diese Checkliste sieben bewusst ausführlich formulierte Abschnitte (A–G). Jeder Abschnitt erläutert Hintergründe, benennt typische Problemfelder und definiert, was Auftraggeber vor Beginn eines Vor-Ort-Einsatzes bereitstellen oder beachten müssen.

Zu einer professionellen IT-Dienstleistung gehört nicht nur die eigentliche technische Arbeit, sondern auch eine frühzeitige und transparente Information über typische Stolpersteine, Zeitfaktoren und Verantwortlichkeiten.

Je besser Ihre Geräte vorbereitet und die benötigten Daten, Zugangsdaten und Unterlagen verfügbar sind, desto zügiger können Analyse, Fehlerbehebung oder Einrichtung erfolgen. Verzögerungen entstehen erfahrungsgemäß vor allem durch fehlende Passwörter, unklare Kontenstrukturen, sehr langsame oder bereits vorgeschädigte Datenträger, aufwendige Neukonfigurationen, fehlende Dokumentation sowie kurzfristig notwendige Entscheidungen während des Termins.

Sollte Ihnen ein Punkt unklar sein oder sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an Meroth IT-Service wenden. Auch während eines späteren Einsatzes vor Ort können Rückfragen jederzeit gestellt werden – Ziel ist in jedem Fall eine transparente, nachvollziehbare und fachlich saubere Vorgehensweise. (v.2.2.7 | 08/2026)

Zusätzliche Hinweise des Kunden (optional)
Abschnitt A – Technische Zugänge, Benutzerrechte und Logins
A

Um ein System umfassend zu analysieren oder zu konfigurieren, benötigen IT-Dienstleister in aller Regel Administratorrechte sowie Zugang zu ggf. geschützten Bereichen (zum Beispiel Administrationsoberflächen von Geräten, Providerportale, verschlüsselte Laufwerke). Modern abgesicherte oder verschlüsselte Systeme lassen sich nicht einfach umgehen, wenn ein Auftraggeber die Login-Informationen oder Wiederherstellungsschlüssel nicht bereitstellt oder bereitstellen kann.

Insbesondere bei modernen Betriebssystemen und Cloud-Diensten spielt die Kombination aus lokalem Benutzerkonto, Online-Account und möglichen Sicherheitsmechanismen (wie Zwei-Faktor-Authentifizierung) eine zentrale Rolle. Auch Router-, Provider- und E-Mail-Zugänge sind notwendig, wenn Internet- oder Mailprobleme untersucht oder neue Geräte eingebunden werden sollen.

➤ Bitte sorgen Sie als Auftraggeber dafür, dass alle möglicherweise benötigten Zugangsdaten auf Verlangen von Ihnen selbst korrekt eingegeben werden können und Ihnen persönlich zum Nachschlagen in gut lesbarer Form vorliegen. Ihre Zugangsdaten werden durch Meroth IT-Service nicht verwaltet oder gespeichert. Sind benötigte Zugänge wegen fehlender oder falscher Zugangsdaten nicht verfügbar, kann dies dazu führen, dass Arbeiten nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können. Das Entziffern und Ausprobieren widersprüchlicher oder unleserlicher Passwortniederschriften – häufig aus unvollständigen Zettelsammlungen – ist eine äußerst zeitintensive Fleißarbeit, die Auftraggeber im eigenen Interesse rechtzeitig vor einem Termin erledigen sollten.

➤ Bitte prüfen Sie vor einem geplanten Support-Termin aktiv, ob Sie sich auch wirklich mit allen Ihnen vorliegenden Zugangsdaten in die jeweiligen Portale und Konten erfolgreich einloggen können. Dies ist, falls Ihr Hauptgerät defekt ist, in der Regel auch mit einem internetfähigen mobilen Endgerät möglich. Setzen Sie gegebenenfalls Kennwörter über die "Passwort-vergessen?"-Funktion zurück oder kontaktieren Sie den Dienstanbieter, wenn Sie mit den vorliegenden Zugangsdaten nicht mehr in einen Account gelangen.

Beispiele für häufig benötigte Zugänge und Logins

  • Windows-Nutzerkonto: Bei lokalen Nutzerkonten: Kenntnis von Benutzername und Passwort (gegebenenfalls weitere Konten, falls mehrere vorhanden sind). Bei Cloud-Konten: Microsoft-Account und Passwort.
  • Administratorzugang: Entweder lokales Admin-Konto oder Microsoft-Konto, inklusive eventueller Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Apple-Geräte: Apple-ID, Passwort und – falls Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert ist – ein zweites Apple-Gerät (iPhone, iPad), um den Bestätigungscode zu empfangen.
  • Gegebenenfalls BIOS-/UEFI-Passwort: Falls ein BIOS-/UEFI-Kennwort gesetzt ist, muss dieses bekannt sein.
  • Router-/WLAN-Zugang: WLAN-Schlüssel sowie Benutzer und Passwort für die Administrationsoberfläche (zum Beispiel FRITZ!Box).
  • Internetanbieter-Zugang: Anmeldedaten für das Kundencenter sowie gegebenenfalls Aktivierungscodes des Breitbandanschlusses (DSL, Kabel oder Glasfaser).
  • Wiederherstellungsschlüssel: Für verschlüsselte Laufwerke (BitLocker, FileVault oder andere Vollverschlüsselungen) unbedingt erforderlich.
  • E-Mail-Postfach-Zugangsdaten: (zum Beispiel GMX, Web.de, t-online.de) – Passwörter, Serverdaten (POP/IMAP/SMTP), Ports, Authentifizierungsart.
  • Cloud-Konten: Microsoft 365, OneDrive, iCloud, Google-Konto, Dropbox und vergleichbare Dienste.
  • NAS-/Server-Konten: Netzwerkfreigaben, Benutzername/Passwort, eventuell Domäneninformationen.
  • Lizenzschlüssel und Nachweise: Keys oder Codes für Betriebssystem, Office, Buchhaltungssoftware, Spezialsoftware usw.
  • Weitere relevante Logins: zum Beispiel FTP, Datenbank-Zugänge, CMS-Admin-Zugänge, Authenticator-Apps.
Bitte bestätigen Sie
Abschnitt B – Datensicherung und Verantwortung für Datenverlust
B

Digitale Daten besitzen regelmäßig einen erheblichen immateriellen Wert, der weit über den physischen Wert des Datenträgers hinausgeht. Dazu zählen zum Beispiel geschäftskritische Dokumente, persönliche Erinnerungen, Forschungsdaten, Mandats- oder Patientendaten, Buchhaltung, Korrespondenzen oder Projektergebnisse. Der Verlust solcher Daten kann im Einzelfall schwerwiegende, unter Umständen sogar geschäfts- oder existenzgefährdende Folgen für den Auftraggeber haben.

➤ In der Praxis zeigt sich häufig, dass Auftraggeber keine ausreichende Datensicherung besitzen oder essenzielle Passwörter (Administratorlogins, Recovery-Keys) nicht bereitstellen können. Dies führt leicht zu falschen Erwartungen an den IT-Dienstleister: Man nimmt an, er könne "im Notfall schon irgendwie" auf die Daten zugreifen oder diese "retten", selbst wenn die Festplatte beschädigt ist oder ein Gerät ohne korrekten Zugang verschlüsselt bleibt.

Tatsächlich kann es jedoch schwierig oder unmöglich sein, Daten zu retten, wenn vorab kein passendes Backup existiert oder zentrale Zugangsdaten fehlen. Oft stellt sich heraus, dass eine Festplatte (HDD oder SSD) bereits so vorgeschädigt ist (zum Beispiel mechanische Schäden, defekte Sektoren), dass nur noch ein spezialisiertes Datenrettungslabor helfen könnte – und selbst dort ist ein Erfolg keineswegs garantiert.

➤ Es entspricht deshalb seit Jahrzehnten dem allgemein anerkannten Branchenstandard im IT-Dienstleistungssektor, dass Auftraggeber als Eigentümer ihrer Daten selbst für deren Sicherung verantwortlich sind. Eine vollständige, funktionierende und aktuelle Datensicherung ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass Daten im Fall eines Defekts oder Fehlers überhaupt wiederhergestellt werden können. Diese Verantwortung kann nicht auf einen externen Dienstleister übertragen werden – insbesondere kann Meroth IT-Service nicht beurteilen, welchen persönlichen oder wirtschaftlichen Wert einzelne Datenbestände für den Auftraggeber haben. Viele Mitbewerber weisen auf diese gängige Praxis jedoch nicht aktiv hin, sondern verlagern diesen Sachverhalt in ihre – in der Praxis meist ungelesenen – AGB. Meroth IT-Service möchte sich hiervon bewusst positiv abheben und weist hiermit bereits im Vorfeld aktiv und transparent auf die Datensicherungspflicht des Auftraggebers hin.

➤ Das bedeutet konkret: Vor Beginn jeglicher Arbeiten am Computer durch Meroth IT-Service – gleichgültig ob zur Begutachtung, Wartung, Reparatur, Migration oder Neuinstallation – wird daher grundsätzlich davon ausgegangen, dass durch den Auftraggeber eine selbst angefertigte, vollständige, funktionsfähige und aktuelle Datensicherung vorliegt, die durch den Auftraggeber an einem vom Arbeitsbereich entfernten Ort aufbewahrt wird und somit nicht versehentlich veränderbar oder überschreibbar ist. Dies kann beispielsweise eine externe Festplatte, ein NAS-System oder ein seriöser Cloud-Speicher sein, sofern die Sicherung tatsächlich überprüft und wiederherstellbar ist.

➤ Dass Auftraggeber als Eigentümer ihrer Daten höchstpersönlich auch für deren Sicherung verantwortlich sind, ist naheliegend – denn: Der Wert digitaler Daten (zum Beispiel Dokumente, E-Mails, private Erinnerungsfotos, sonstige Bilder, Videos, Kundenkarteien, Buchhaltungsunterlagen, Projektdateien, Arbeitsergebnisse, Datenbanken etc.) lässt sich in der Regel weder einfach noch sinnvoll in einem festen Geldbetrag beziffern, und Verluste sind im Nachhinein in der Regel in Zeitpunkt und Umfang nicht eindeutig rekonstruierbar. Zudem können auch bei sorgfältigster Arbeitsweise unvorhersehbare technische Fehler auftreten, zum Beispiel Stromausfälle, fehlerhafte Sektoren, instabile Software, defekte Controller oder bereits zuvor bestehende logische Dateisystemfehler.

Ein Datenverlust kann bereits durch verdeckte bestehende Mängel oder frühere Eingriffe des Auftraggebers oder anderer Dienstleister unausweichlich vorprogrammiert sein und erst bei einer Routinehandlung (zum Beispiel einem Update, einer Neuinstallation, einem Klonvorgang oder einer defekten Festplatte, die unter Last endgültig ausfällt) sichtbar werden. Der Zeitpunkt, zu dem ein Fehler auftritt, muss daher nicht mit der eigentlichen Ursache identisch sein.

Eine auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführte zusätzliche Sicherung durch den Dienstleister erfolgt ausschließlich im nach gesundem Verstand überschaubaren Mindestumfang nach Rücksprache mit dem Auftraggeber (zum Beispiel Sicherung des Benutzerprofils oder einzelner Ordner wie Dokumente, Desktop, Bilder) und begründet keinen Anspruch auf Vollständigkeit und keine Haftung für Datenverluste. Die oben ausgeführte alleinige persönliche Verantwortung des Auftraggebers für die Erstellung und Vorhaltung der Sicherung der eigenen Daten kann durch die Ausführung einer zusätzlichen provisorischen Teilsicherung durch Meroth IT-Service nicht abgelegt werden.

➤ Insbesondere für Geschäftskunden ist zudem das Vorhandensein einer vollständigen und aktuellen IT-Dokumentation wichtig: In jeder IT-Umgebung – ob im Unternehmen oder im privaten Bereich – entstehen über die Zeit unzählige individuelle Anpassungen, Sonderlösungen, technische Eigenarten und Abläufe, die nicht mehr dem Standard entsprechen. Viele davon sind gut gemeint, temporär gedacht oder durch Dritte eingerichtet worden – etwa durch frühere IT-Dienstleister, Bekannte oder durch Eigenversuche. Leider werden diese Änderungen nur selten strukturiert dokumentiert. Oft weiß der Auftraggeber selbst nicht mehr genau, was wann verändert wurde oder wie bestimmte Zusammenhänge aufgebaut sind. In vielen Fällen wurde auch nie erklärt, welche Auswirkungen bestimmte Einstellungen haben oder warum etwas auf eine bestimmte Weise funktioniert.

Denn: Ohne eine saubere, schriftlich nachvollziehbare Dokumentation fehlen dem Dienstleister vor Ort die notwendigen Grundlagen, um Risiken verlässlich einschätzen zu können. Denn selbst kleine Änderungen – wie das Austauschen eines Geräts, das Anpassen einer Netzwerkeinstellung oder das Aktualisieren eines Programms – können unbeabsichtigt schwerwiegende Auswirkungen haben, wenn nicht bekannt ist, welche technischen Abhängigkeiten bestehen. Der Dienstleister arbeitet dann im Blindflug und trägt dabei ein unkalkulierbares Risiko. Kommt es in solchen Fällen zu einem Datenverlust, zu Systemfehlern oder zu Ausfällen, liegt die Ursache nicht selten in fehlenden Informationen, die im Vorfeld hätten bereitgestellt werden müssen.

➤ Was gehört zu einer vollständigen IT-Dokumentation? Eine vollständige IT-Dokumentation ist deutlich mehr als eine einfache Passwortliste. Sie besteht aus einem strukturierten, schriftlich ausgearbeiteten Dossier, das im Idealfall regelmäßig aktualisiert wird. Ziel ist es, dass sich jeder technisch versierte Dienstleister innerhalb kurzer Zeit einen verlässlichen Überblick verschaffen kann – ohne raten, experimentieren oder rekonstruieren zu müssen.

Typische Bestandteile einer vollständigen IT-Dokumentation sind zum Beispiel: eine vollständige Geräteübersicht (Router, Switches, PCs, Server, NAS, Drucker, Firewalls usw.) mit Bezeichnung, Standort, IP-Adresse, Funktion und Besonderheiten; eine Darstellung des Netzwerkaufbaus mit Zuordnung von IP-Adressen, VLANs, Subnetzen oder Portweiterleitungen; eine Liste aller Benutzerkonten, Gruppen, Rechtevergaben und Zugriffsrichtlinien; alle Zugangsdaten zu lokalen Geräten, Cloud-Diensten, Konten, Routern, Fernwartungslösungen usw. – geschützt gespeichert, mit Klartextzuordnung; eine Beschreibung der Backup-Strategie (Welche Daten werden wo, wie und wann gesichert? Gibt es ein Wiederherstellungskonzept? Wer kontrolliert die Funktion?); eine Übersicht über installierte Software inklusive Versionen, Lizenzschlüsseln, Konfigurationen und gegebenenfalls genutzten Skripten oder Automatisierungen; eine Auflistung vorhandener Sicherheitsmaßnahmen (zum Beispiel Antivirenlösungen, Verschlüsselung, VPN-Zugänge, Firewallregeln); Hinweise auf nicht standardkonforme Lösungen, Eigenentwicklungen oder technische Besonderheiten, die vom Standard abweichen.

➤ Was gilt nicht als vollständige IT-Dokumentation? – Eine lose Passwortliste ohne Kontext; veraltete Notizen oder Pläne, die den aktuellen Stand nicht mehr abbilden; rein mündlich weitergegebene Informationen; punktuelle Einzelangaben ohne technischen Gesamtzusammenhang. Ohne eine vollständige IT-Dokumentation ist ein systematischer, sicherer und nachvollziehbarer IT-Service nicht möglich. Wer seine Systeme nicht dokumentiert, setzt sich – und Meroth IT-Service als beauftragten Dienstleister – unnötigen Risiken aus. Meroth IT-Service kann in solchen Fällen keine Verantwortung für unvorhersehbare Auswirkungen übernehmen, die auf fehlende oder unklare Informationsgrundlagen zurückzuführen sind.

Bitte bestätigen Sie
Abschnitt C – Frühere Eingriffe, Selbstversuche, Drittmaßnahmen
C

Wenn Auftraggeber bereits selbst Reparatur-, Optimierungs- oder Recovery-Versuche unternommen haben, kann der Systemzustand massiv beeinflusst sein. Häufig wird bei Selbstversuchen willkürlich eine Vielzahl von zusammenhangslosen Einstellungen verändert, auf die ein Außenstehender ohne Hinweis niemals kommen würde. Ohne Offenlegung solcher Maßnahmen tappt ein IT-Dienstleister im Dunkeln und der Einsatz zieht sich in die Länge.

Gleiches gilt für den Einsatz von Tools wie Registry-Cleanern, Tuning-Software, "DriverBooster" oder ähnlichen Programmen, Keygens, Cracks oder Beta-Firmware. Auch frühere Eingriffe anderer Dienstleister, oder Helfern aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis können Spuren hinterlassen, die im ersten Moment nicht sichtbar, bei genauer Analyse aber folgenschwer sind.

Je vollständiger frühere Arbeiten bekannt sind, desto besser lassen sich Fehlermöglichkeiten eingrenzen und unnötige Doppelarbeiten vermeiden. Dies dient der eigenen Zeit- und Kostentransparenz des Auftraggebers. Verschleierte oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass aufwendige Analysen mehrfach durchgeführt werden müssen oder dass Symptome falsch eingeordnet werden.

Was wurde im Vorfeld versucht? (Nur falls zutreffend)
Abschnitt D – Anwesenheit und Entscheidungsfähigkeit
D

IT-Einsätze sind – anders als z.B. viele handwerkliche Routinearbeiten – in ihrer exakten Dauer nur begrenzt planbar. Selbst bei sorgfältiger Vorbereitung können sich im Verlauf eines Termins zusätzliche Probleme, unerwartete Wechselwirkungen oder lange Wartezeiten durch Updates, Übertragungen oder Sicherheitsabfragen ergeben. Eine zunächst "klein" erscheinende Aufgabe kann sich im Detail als deutlich komplexer herausstellen.

➤ In der Praxis kommt es häufig vor, dass von Kunden im Hintergrund feste Anschlussverpflichtungen einkalkuliert werden, etwa das Abholen eines Kindes zu einer bestimmten Uhrzeit, ein weiterer Dienstleistungstermin, private Verabredungen oder ein fest eingeplanter familiärer Ablauf. Wenn parallel eine solche unverrückbare Verpflichtung besteht, der IT-Einsatz aber aufgrund der tatsächlichen Problemkonstellation mehr Zeit benötigt als ursprünglich geschätzt, führt dies auf beiden Seiten zu vermeidbarem Druck und erhöhtem Fehlerrisiko.

➤ Es ist daher wichtig, dass am Tag eines später vereinbarten IT-Einsatzes ausreichend zeitliche Flexibilität besteht. Für den Zeitraum des Termins sollten möglichst keine weiteren festen Verpflichtungen eingeplant werden, die einen pünktlichen Abbruch erzwingen würden.

Vor Ort müssen häufig in Echtzeit Entscheidungen getroffen werden – zum Beispiel, wenn die Eingabe eines schnell ablaufenden Einmal-Codes (Zwei-Faktor-Authentifizierung) notwendig ist, der auf das Mobiltelefon des Auftraggebers gesendet wird. Ist der Auftraggeber nicht ständig erreichbar oder nicht persönlich vor Ort, kann der Prozess in die Länge gezogen werden oder es besteht die Gefahr, dass Entscheidungen "auf gut Glück" getroffen werden, was später zu Unmut führen kann.

➤ Insbesondere bei Neuinstallationen, Systemumzügen und größeren Migrationsprojekten ist es erforderlich, dass in Anwesenheit des Auftraggebers oder einer gleichwertig bevollmächtigten, auskunftsfähigen Person über einen längeren Zeitraum nahtlos gearbeitet werden kann. IT-Dienstleistungen lassen sich in diesen Situationen nicht beliebig in einzelne Etappen mit frei wählbaren Unterbrechungen zerlegen. Wichtige Schritte wie Datensicherungen, Übertragungen, Aktivierungen, Kontenverknüpfungen, Sicherheitsprüfungen und Funktionstests greifen ineinander und müssen in einer sinnvollen Reihenfolge abgeschlossen werden.

Bitte bestätigen Sie
Abschnitt E – Nutzungskontext, Drittgeräte, Vorbesitzer
E

Geräte aus ehemaligen Firmen-, Behörden-, Schul- oder Vereinsumgebungen können noch an Mobile-Device-Management-Systeme (MDM) gebunden sein oder haben Gruppenrichtlinien aktiv, die lokale Änderungen blockieren. Manche Geräte sind zudem noch mit fremden Apple-/Microsoft-IDs verknüpft oder besitzen noch aktive Administrator-Konten früherer Betreiber.

Gebrauchte oder übernommene Geräte können Altregistrierungen, unbekannte Passwörter oder unklare Lizenzsituationen mit sich bringen. Fehlende Lizenznachweise, zum Beispiel für Betriebssystem oder Office, führen leicht zu Aktivierungsproblemen. In ungünstigen Fällen ist die Herkunft eines Gerätes rechtlich nicht eindeutig geklärt; ein Gerät könnte gestohlen sein oder nicht ordnungsgemäß aus dem Bestand eines früheren Eigentümers abgemeldet worden sein.

In solchen Situationen ist zur Vermeidung rechtlicher Risiken besondere Vorsicht geboten. Meroth IT-Service kann und darf keine Maßnahmen durchführen, die erkennbar gegen Lizenzbedingungen, Nutzungsbedingungen, Datenschutzvorgaben oder strafrechtlich relevante Normen verstoßen würden. Bitte informieren Sie daher offen, wenn ein Gerät aus einer solchen Vorgeschichte stammt oder Zweifel an der rechtlichen Sauberkeit des Einsatzes bestehen.

Bei älteren Computern oder Laptops wird im Rahmen eines späteren Vor-Ort-Termins zusätzlich geprüft, ob eine Instandsetzung überhaupt noch wirtschaftlich sinnvoll ist. Geräte mit einer Nutzungsdauer von über acht Jahren sind häufig vom Support-Ende des Betriebssystems (zum Beispiel Windows 10) betroffen, weisen Materialverschleiß oder inkompatible Softwarestände auf und können dadurch zum Dauerpatienten werden. Wiederholte Reparaturen an solchen Systemen können in Summe teurer werden als eine rechtzeitige Neuanschaffung.

Die Entscheidung zwischen Reparatur und Neuanschaffung erfolgt bei Meroth IT-Service unabhängig und bedarfsorientiert, da kein Verkauf von Hardware oder Software stattfindet. Es besteht kein wirtschaftliches Interesse daran, bestimmte Modelle oder Marken aus Verkaufsgründen zu bevorzugen. Stattdessen wird gemeinsam mit dem Auftraggeber bewertet, ob eine Reparatur angesichts des Alters, der Leistungsfähigkeit und der technischen Perspektive noch sinnvoll ist oder ob eine Ablösung durch ein aktuelles Gerät langfristig zuverlässiger und kosteneffizienter ist.

Wenn sich im Rahmen eines späteren Einsatzes herausstellt, dass eine Neuanschaffung die wirtschaftlich sinnvollere Lösung darstellt, besteht die Möglichkeit, gemeinsam ein geeignetes Gerät direkt bei einem etablierten Online-Händler oder direkt beim Hersteller zu bestellen. In der Regel wird der Kauf qualitativ hochwertiger Geräte über die offiziellen Online-Shops von Herstellern wie Dell, Lenovo oder HP empfohlen. Für Onlinebestellungen sollten einsatzbereite elektronische Zahlungsmittel (zum Beispiel Visa-/Mastercard, PayPal) zur Verfügung stehen; der Kauf auf Rechnung wird bei höherpreisigen Geräten wie Computern inzwischen nur noch selten angeboten.

Sofern Meroth IT-Service im Vorfeld oder im Rahmen eines Einsatzes eine konkrete Hardware- oder Geräteempfehlung mit klar benannten Spezifikationen ausspricht (zum Beispiel bestimmtes Modell, Prozessor, Speichergröße, SSD-Typ, Betriebssystemvariante wie Windows 11 Pro statt Home), dient diese Empfehlung als technische Grundlage für die im Anschluss geplante Einrichtung, Migration oder Integration. Es wird dann davon ausgegangen, dass der Auftraggeber exakt das empfohlene Gerät mit den besprochenen Spezifikationen erworben hat.

In der Praxis kommt es jedoch vor, dass Auftraggeber aus Preisgründen oder in eigener Abwägung von der Empfehlung abweichen, etwa indem statt einer empfohlenen Pro-Variante eines Betriebssystems eine günstigere Home-Variante bestellt wird oder statt eines Business-Geräts ein äußerlich ähnliches Consumer-Modell gewählt wird. Solche Abweichungen sind für Meroth IT-Service von außen häufig erst im konkreten Einsatz erkennbar, können aber gravierende Auswirkungen haben – zum Beispiel auf Domänenfähigkeit, Verschlüsselung, Richtliniensteuerung, Mehrbenutzerfähigkeit, Fernwartbarkeit oder Kompatibilität mit vorhandener Infrastruktur.

Wird im Rahmen des Termins festgestellt, dass nicht die empfohlene oder nicht eine funktional gleichwertige Hardware erworben wurde und dadurch wesentliche geplante Maßnahmen (zum Beispiel Domänenbeitritt, bestimmte Sicherheitsfunktionen, professionelle Verwaltungstools) technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Umweg umgesetzt werden können, kann der Einsatz an dieser Stelle abgebrochen oder verschoben werden. In einem solchen Fall werden die bis dahin erbrachten Leistungen sowie die Anfahrt regulär abgerechnet. Die Entscheidung, ob und in welcher Form ein Ersatzgerät nachbestellt oder eine alternative Lösung gewählt wird, liegt beim Auftraggeber.

Bitte bestätigen Sie
Abschnitt F – Arbeitsumgebung, Hygiene, Technische Ausstattung
F

Ein IT-Techniker benötigt für einen Vor-Ort-Einsatz ausreichend Platz, gute Beleuchtung, eine hygienische Umgebung und eine sichere Stromversorgung. Starke Verschmutzungen schaden nicht nur den Geräten, sondern können auch die Gesundheit des Technikers beeinträchtigen. Bei untragbaren Bedingungen kann ein Einsatz teilweise oder vollständig nicht angetreten oder fortgeführt werden.

Dekorationsgegenstände, Büromaterialien, lose Papierstapel, Akten, offene Posteingänge und sonstige Korrespondenz sollten aus dem unmittelbaren Arbeitsbereich entfernt werden. Zum einen, damit Geräte gefahrlos bewegt, geöffnet oder neu verkabelt werden können, ohne dass Gegenstände umfallen oder beschädigt werden; zum anderen, um zu vermeiden, dass vertrauliche Unterlagen unbeabsichtigt eingesehen, verschmutzt oder durcheinandergebracht werden. Ein aufgeräumter Arbeitsplatz reduziert zudem das Risiko, dass Zettel, Speichermedien oder wichtige Dokumente im Zuge des Umstellens vorübergehend "verschollen" wirken.

➤ Bitte sorgen Sie als Auftraggeber dafür, dass der unmittelbare Arbeitsplatz vor Beginn eines späteren Termins soweit vorbereitet ist, dass Geräte ohne unnötige Umräumaktionen erreicht, angeschlossen und getestet werden können. Je übersichtlicher der Bereich rund um den Computerarbeitsplatz ist, desto schneller lassen sich Verkabelungen nachvollziehen, Komponenten austauschen oder neue Geräte integrieren.

Bitte bestätigen Sie
Abschnitt G – Leistungsumfang, Vergütung und Rahmenbedingungen
G

Leistungsumfang und technische Rahmenbedingungen: Meroth IT-Service (Inh. Thomas Meroth) erbringt die jeweils vereinbarten IT-Dienstleistungen fachgerecht und nach dem für den konkreten Auftrag vereinbarten Umfang. Bei nach Zeitaufwand abgerechneten Einsätzen besteht die geschuldete Leistung in der Durchführung der jeweils beauftragten technischen Tätigkeiten, insbesondere Analyse, Beratung, Konfiguration, Einrichtung, Fehlerbearbeitung oder vergleichbarer Unterstützungsleistungen.

IT-Systeme bestehen regelmäßig aus einer Vielzahl voneinander abhängiger Hard- und Softwarekomponenten. Der tatsächliche Systemzustand, bestehende Vorschäden, frühere Eingriffe, fehlende Dokumentationen, Zugangsbeschränkungen sowie Abhängigkeiten von Herstellern, Providern und sonstigen Drittanbietern können häufig erst während des Einsatzes vollständig erkannt werden. Der erforderliche Arbeitsaufwand und das technisch erreichbare Ergebnis lassen sich deshalb im Vorfeld nicht in jedem Fall verbindlich bestimmen.

Soweit für den konkreten Auftrag nicht ausdrücklich ein bestimmtes Arbeitsergebnis individuell vereinbart wurde, bezieht sich die Leistungspflicht von Meroth IT-Service auf die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeit. Ein bestimmter technischer, wirtschaftlicher oder sonstiger Endzustand ist in diesen Fällen nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung. Die bloße Bezeichnung eines Problems, eines Arbeitsziels oder eines Tätigkeitsbereichs – etwa Fehlerbehebung, Reparatur, Einrichtung, Installation, Optimierung, Datenübernahme, Migration oder Wiederherstellung – beschreibt grundsätzlich Gegenstand und Zielrichtung der beauftragten Tätigkeit und enthält für sich allein keine Zusage eines bestimmten Erfolgs.

Eine ordnungsgemäß durchgeführte Untersuchung oder Bearbeitung kann daher beispielsweise auch zu dem Ergebnis führen, dass eine Fehlerursache eingegrenzt wurde, eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, zusätzliche Hardware, Software, Lizenzen oder Zugangsdaten erforderlich sind oder zunächst Maßnahmen eines Herstellers, Providers oder sonstigen Drittanbieters notwendig werden. Auch in diesen Fällen kann die vereinbarte Dienstleistung ordnungsgemäß erbracht worden sein.

Dass ein vom Auftraggeber gewünschter technischer Zustand trotz fachgerechter Durchführung der vereinbarten Arbeiten nicht oder nicht vollständig erreicht werden kann, begründet für sich allein keine nicht vertragsgemäße Leistung. Ansprüche wegen einer tatsächlich schuldhaft nicht fachgerecht oder sonst vertragswidrig erbrachten Leistung sowie zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

Zeitangaben, Aufwandsschätzungen, technische Einschätzungen, Diagnosen und Prognosen beruhen auf dem zum jeweiligen Zeitpunkt erkennbaren Sachverhalt. Sie stellen keine verbindliche Zusage eines bestimmten Bearbeitungsaufwands, einer bestimmten Bearbeitungsdauer oder eines bestimmten technischen Ergebnisses dar, soweit eine solche Zusage nicht ausdrücklich für den konkreten Auftrag individuell getroffen wurde. Neue technische Erkenntnisse während des Einsatzes können eine Änderung oder Präzisierung einer zuvor abgegebenen Einschätzung erforderlich machen.

Abhängigkeiten von Drittanbietern: Zahlreiche IT-Dienstleistungen sind von Systemen, Entscheidungen oder Leistungen Dritter abhängig. Hierzu zählen insbesondere Hersteller, Internet- und Telekommunikationsanbieter, Cloud- und Hostinganbieter, Softwarehersteller, Lizenzgeber, Registrare und Plattformbetreiber. Meroth IT-Service schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße Durchführung der eigenen vereinbarten Tätigkeit. Für Umstände außerhalb des eigenen Verantwortungs- und Einflussbereichs wird kein bestimmter Erfolg zugesagt. Dies betrifft insbesondere Ausfälle, Sperren, Sicherheitsprüfungen, Kontenentscheidungen, Aktivierungsprobleme, Änderungen von Schnittstellen oder Nutzungsbedingungen sowie technische Änderungen externer Systeme. Eine Haftung bleibt unberührt, soweit ein Schaden durch eine von Meroth IT-Service zu vertretende Pflichtverletzung verursacht worden ist.

Vergütung: Die Vergütung richtet sich nach der für den konkreten Auftrag vereinbarten Preisgrundlage beziehungsweise den bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen Preisen von Meroth IT-Service. Soweit nach Zeitaufwand abgerechnet wird, wird die tatsächlich für die beauftragte Dienstleistung aufgewendete Arbeitszeit nach dem vereinbarten Abrechnungstakt berechnet. Die Vergütung wird auch dann für die fachgerecht erbrachte Tätigkeit geschuldet, wenn sich während des Einsatzes herausstellt, dass das vom Auftraggeber gewünschte technische Ergebnis nicht, nicht vollständig, nicht mit den vorhandenen Mitteln oder nicht wirtschaftlich sinnvoll erreicht werden kann. Rechte des Auftraggebers bei tatsächlich schuldhaft nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen bleiben unberührt.

Für Privatkunden und Geschäftskunden gelten die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses vereinbarten beziehungsweise wirksam einbezogenen Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisübersicht von Meroth IT-Service unter www.pcffm.de/preise. Preisangaben in dieser Checkliste dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine für den konkreten Vertrag maßgebliche Preisvereinbarung.

Terminabsagen und reservierte Einsatzzeiten: Für einen verbindlich vereinbarten Vor-Ort-Termin wird ein entsprechendes Zeitfenster ausschließlich für den Auftraggeber reserviert. Vereinbarte Termine können bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Beginn kostenfrei abgesagt werden. Bei einer späteren Absage oder wenn ein vereinbarter Termin aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden kann, kann eine Ausfallpauschale in Höhe einer Zeitstunde zum jeweils vereinbarten Tarif berechnet werden. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Meroth IT-Service kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Meroth IT-Service bleibt der Nachweis eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Datensicherung: Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, vor Eingriffen in produktive IT-Systeme, Geräte und Datenträger eine aktuelle und zur Wiederherstellung geeignete Datensicherung der für ihn relevanten Daten vorzuhalten, soweit nicht gerade die Erstellung einer solchen Sicherung ausdrücklich Gegenstand des konkreten Auftrags ist oder eine Datensicherung aufgrund des bereits eingetretenen technischen Zustands objektiv nicht mehr möglich ist. Die Sicherung soll auf einem technisch vom bearbeiteten System getrennten Medium oder in einem davon unabhängigen Sicherungssystem vorliegen und darf durch die auszuführenden Arbeiten nicht unmittelbar mit verändert werden können.

Meroth IT-Service kann den persönlichen, ideellen oder wirtschaftlichen Wert einzelner Datenbestände regelmäßig nicht erkennen. Der Auftraggeber hat deshalb vor Beginn der Arbeiten darauf hinzuweisen, wenn sich auf dem betroffenen System Daten befinden, deren Verlust zu einem außergewöhnlich hohen oder für Meroth IT-Service nicht ohne Weiteres erkennbaren Schaden führen könnte. Hat eine unzureichende Datensicherung, eine unterlassene Information über besondere Schadensrisiken oder eine sonstige Verletzung einer dem Auftraggeber obliegenden Schadensvermeidungs- oder Schadensminderungspflicht an der Entstehung oder dem Umfang eines Schadens mitgewirkt, richtet sich die Verteilung des Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften über das Mitverschulden.

Eine durch Meroth IT-Service im Rahmen eines Auftrags zusätzlich vorgenommene Sicherung ersetzt eine eigenständige Datensicherungsstrategie des Auftraggebers nur dann, wenn ausdrücklich die Erstellung einer entsprechend vollständigen und überprüften Datensicherung als eigenständige Leistung vereinbart worden ist. Eine lediglich unterstützende, provisorische oder auf einzelne Ordner beziehungsweise Datenbereiche beschränkte Sicherung begründet ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch auf Vollständigkeit des gesamten Datenbestands.

Mitwirkungspflichten: Der Auftraggeber hat die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen und ihm zumutbaren Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen. Hierzu gehören je nach Auftrag insbesondere die Bereitstellung zutreffender Informationen zum bestehenden Systemzustand, die Offenlegung relevanter Vorarbeiten und Veränderungen, die Verfügbarkeit erforderlicher Geräte und Unterlagen, die Eingabe beziehungsweise Bereitstellung notwendiger Zugangsdaten und Wiederherstellungsschlüssel sowie erforderliche Entscheidungen und Freigaben während des Einsatzes.

Sind Arbeiten wegen fehlender, unzutreffender oder verspätet bereitgestellter Mitwirkung nicht, nur teilweise oder erst nach zusätzlichem Aufwand möglich, kann der hierdurch tatsächlich erforderliche zusätzliche Arbeitsaufwand nach der vereinbarten Preisgrundlage berechnet werden. Soweit eine Verletzung der Mitwirkungspflichten für einen eingetretenen Schaden mitursächlich geworden ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Mitverschulden.

Haftung: Thomas Meroth, Inhaber der Einzelunternehmung Meroth IT-Service (nachfolgend Meroth IT-Service), haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommener Garantie im Umfang der Garantie sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Meroth IT-Service für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten, soweit gesetzlich zulässig, entsprechend zugunsten der von Meroth IT-Service zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen. Die Regelungen verändern nicht den Inhalt der jeweils geschuldeten Leistung. Insbesondere stellt das Ausbleiben eines nicht geschuldeten technischen Erfolgs keine Pflichtverletzung dar; umgekehrt bleiben Ansprüche wegen einer schuldhaften Verletzung der tatsächlich übernommenen Vertragspflichten nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen bestehen.

Dokumentation: Im Rahmen eines IT-Einsatzes werden wesentliche Arbeitsschritte, vorgenommene Änderungen und gegebenenfalls auffällige technische Befunde in der Regel stichpunktartig dokumentiert, um die Nachvollziehbarkeit des Einsatzes zu unterstützen. Diese Einsatzzusammenfassung dient der technischen Einordnung und stellt ohne gesonderte Vereinbarung weder eine vollständige technische Dokumentation der gesamten IT-Umgebung noch ein Betriebshandbuch, Wiederherstellungskonzept, Sicherheitskonzept oder eine vollständige Bestandsaufnahme dar. Darüber hinausgehende Dokumentationen, Protokolle oder Schritt-für-Schritt-Anleitungen können gesondert nach Zeitaufwand vereinbart werden.

Verhältnis dieser Checkliste zum späteren Auftrag: Mit dem Ausfüllen und Absenden dieser Checkliste wird noch kein Vertrag über einen konkreten Vor-Ort-Termin geschlossen. Die Angaben stellen eine Anfrage zur Planung eines möglichen Einsatzes dar. Nach Durchsicht der Checkliste setzt sich Meroth IT-Service mit dem Auftraggeber in Verbindung, um offene Fragen zu klären und einen konkreten Termin abzustimmen. Ein konkreter Vertrag kommt erst durch die anschließende Vereinbarung des jeweiligen Auftrags beziehungsweise Vor-Ort-Termins zustande. Die für den konkreten Auftrag geltenden Vertragsbedingungen, Preisgrundlagen und erforderlichen Verbraucherinformationen müssen bei Vertragsschluss wirksam einbezogen sein. Individuelle Vereinbarungen für den konkreten Auftrag haben Vorrang.

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Digitale Unterschrift des Auftraggebers
Unterschrift – Ich bestätige mit dem Absenden dieses Formulars, alle relevanten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen angegeben zu haben. Auch die Ausführungen in Abschnitt G habe ich verstanden und stimme diesen zu. Die Hinweise zum Datenschutz habe ich gelesen und verstanden.
Bitte unterschreiben Sie im obigen Feld mit der Maus oder auf Touch-Geräten mit dem Finger oder Stift.
Nach dem Absenden erhalten Sie eine Kopie der Angaben als PDF zum Download. Meroth IT-Service erhält die Checkliste ausschließlich zur Vorbereitung des IT-Einsatzes.